Großes bewegen mit kleinen Projekten  – Fördertopf “Regionalbudget für Kleinprojekte”

Hier finden Sie alle Informationen für eine erfolgreiche Antragstellung und Durchführung Ihres Projektes.

Infos zum Förderprogramm | Termine

Regionalbudget 2021 - Fördermöglichkeit für kleine Projekte
Regionalbudget 2021 - Fördermöglichkeit für kleine Projekte
Rechtsgrundlagen

Richtlinie für die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen eines GAK Regionalbudgets – MV vom 15.02.2021    3,1 MBRahmenplan Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutzes“ (GAK)

Entwicklungsziele und Handlungsfelder der Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG Vorpommersche Küste“ (SLE): Ziele - Handlungsfelder - Verfahren 502,7 kB

Fördervoraussetzung

Das Kleinprojekt wird im LEADER-Aktionsgebiet „Vorpommersche Küste“ umgesetzt (Amtsbereiche Landhagen, Lubmin, Am Peenestrom, Usedom Nord, Usedom Süd, Ostseebad Heringsdorf)

Termine
  1. Frist zur Einreichung der Projekte: bis zum 31.01.2023
  2. Termin der regionalen Auswahlentscheidung: Februar 2023
  3. Ausführungszeitraum, einschließlich Abrechnung: bis zum 30.09.2023
Beratungsstelle und Einreichungsadresse

Regionalmanagement LAG „Vorpommersche Küste“
c/o Landkreis Vorpommern-Greifswald
Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung
Mühlenstraße 18 e
17389 Anklam

Postadresse: 17464 Greifswald, Postfach 11 32
  03834 8760 – 3120 oder – 3129
Nele.Hartleben@kreis-vg.de, henrik.frenz@kreis-vg.de
Ansprechpartnerinnen: Regionalmanagerin Nele Hartleben, Assistent Henrik Frenz

Bewilligungsstelle

Landkreis Vorpommern Greifswald
Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung
Mühlenstraße 18 e
Herr Ralf Rosenow
17389 Anklam
Sachbearbeiterin: Frau Nele Hartleben,   03834 8760 – 3120, Nele.Hartleben@kreis-vg.de

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung
  • Projektantrag mit Anlagen
  • Vergleichsangebote für die einzelnen Kostenpositionen
  • Ggf. Bauunterlagen und Genehmigungen

Es muss sich um eigenständiges Projekt handeln.

voraussichtliches Gesamtbudget des Föderprogramms "Regionalbudgt 2023"

200.000,00 €

Finanzierung
  • Projektgesamtkosten: max. 20.000 Euro
  • Fördersatz: 80 % der förderfähigen Kosten (Hinweis: Für Projektträger, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die Mehrwertsteuer nicht förderfähig)
  • Grundsätzlich dürfen Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen bei der Projek­tumsetzung eingeworben werden. Diese werden als Eigenmittel gewertet.
  • Die Zuwendung darf nicht mit weiteren Zuwendungen, die für denselben Zweck von öffentlichen Stellen bewilligt werden, kumuliert werden.
Antragsteller
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine)
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften (Privat-personen, Personengruppen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung (max. 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 2 Mio. €)
Publizität
  • Im Rahmen der Projektförderung sind Sie zur Einhaltung der Auflagen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet.
  • Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über die Förderung des Kleinprojekts veröffentlicht werden (z. B. Projektinhalte/-ziele).

Was wird gefördert?

Regionalbudget 2021 - Fördermöglichkeit für kleine Projekte
Ziele
  • Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und Behebung von Gebäudeleerständen,
  • Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • Natur-, Umwelt- und Klimaschutz,
  • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • Belange der demografischen Entwicklung,
  • Digitalisierung.
Handlungsfelder aus der Strategie für lokale Entwicklung

Im Strategiepapier der LEADER-Gruppe Vorpommersche Küste sind die nachstehend aufgeführten Handlungsfelder festgelegt:

  • Daseinsvorsorge
  • Regionale Wertschöpfung und Tourismus
  • Natur und Kultur

Siehe hierzu Seite 6 in der Kurzfassung des Strategiepapiers:   Ziele - Handlungsfelder - Verfahren 502,7 kB

Fördergegenstände
  • Baumaßnahmen, einschließlich damit im Zusammenhang stehender Architekten- und Ingenieurleistungen,
  • Anschaffungen, einschließlich der Lieferung und Errichtung oder Installation,
  • Konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen,einschließlich Machbarkeitsstudien und Erhebungen,
  • Durchführung von Veranstaltungen, einschließlich Moderation,
  • Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware,
  • Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken
Förderausschluss
  • Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers,
  • Personalleistungen, laufender Betrieb, Unterhaltung,
  • Personal- und Sachleistungen zur Durchführung eines Regionalmanagements und Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind sowie Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch,
  • Kauf von Land und Tieren
Zweckbindungsfrist

drei Jahre, soweit es nicht nach der Natur des jeweiligen Projektes ausgeschlossen ist

Wie wird gefördert? – Das Antragsverfahren

Regionalbudget 2021 - Fördermöglichkeit für kleine Projekte
Regionalbudget 2021 - Fördermöglichkeit für kleine Projekte
Projektantrag
  • Im Projektantrag beschreiben Sie Ihre Projektidee zusammen mit den Projektzielen sowie einem Kosten- und Zeitplan.
    Download:  Regionalbudget 2023 – Antrag.  217,0 kB
  • Alle Projektkosten müssen sachlich belegt werden, dafür sind Angebote vorzulegen. Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, muss eine einheitliche Leistungsbeschreibung bei Einholung der Angebote zugrunde liegen.
    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ersetzt ein förmliches Vergabeverfahren die Kostenplausibilisierung.
    Für Baumaßnahmen sind die Planungsunterlagen und die erforderlichen Genehmigungen einzureichen.
  • Laden Sie hier den Vordruck für den Verwendungsnachweis herunter: Regionalbudget 2023 – Verwendungsnachweis .  124,4 kB
Projektauswahl
  • Die Auswahl der Projekte erfolgt nach denen in der „Strategie für Lokale Entwicklung“ der LEADER LAG „Vorpommersche Küste“ festgelegten Projektauswahlkriterien.
  • Die Projekte werden entsprechend der Punktzahl gereiht. Zur Förderung vorgeschlagen werden alle Projekte, die im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets finanziert werden können.
  • Projektauswahlkriterien: Zu Ihrer Information hier noch der Projektbewertungsbogen der LEADER-Gruppe Vorpommersche Küste 17,6 kB
Bewilligung
  • Hat die LEADER LAG ein Projekt zur Förderung ausgewählt, prüft der Landkreis Vorpommern-Greifswald die Förderfähigkeit.
  • Nach positiver Prüfung des Förderantrags erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Die darin genannten Auflagen, wie auch die Angaben im Förderantrag, sind verbindlich.
  • Hinweis: Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Als Beginn ist z. B. der Abschluss eines Kauf-/Werkvertrags oder eine Auftragsbestätigung zu werten.
Projektumsetzung
  • Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen Sie mit der Projektumsetzung.
  • Hinweis: Wenn Sie das Projekt anders als im Förderantrag angegeben umsetzen, dann sind jegliche Änderungen vor Umsetzung mit dem Regionalmanagement und der Bewilligungsbehörde abzustimmen. Eigenmächtige Abweichungen führen ggf. zum Förderausschluss.
  • Die Kosten der Projektumsetzung sind von Ihnen vorzufinanzieren. Bitte heben Sie alle Originalrechnungen für den Auszahlungsantrag auf.

Hinweis: Die Projektumsetzung sollte bis spätestens Ende September des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen sein, da das Regionalbudget der Jährlichkeit unterliegt. Hierbei können keine Ausnahmen gemacht werden.

Auszahlung der Fördermittel
  • Nach Abschluss aller Projektmaßnahmen reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Belegliste, Sachberichtes und Fotos bis spätestens 30.09. des laufenden Kalenderjahres bei der bewilligenden Stelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald ein. Es können nur Ausgaben gefördert werden, die Gegenstand des Förderantrags sind und dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweck dienen.
  • Alle Ausgaben müssen mit Originalrechnungen belegt werden. Die Rechnungen müssen an den Projektträger adressiert sein. Grundsätzlich gilt: Antragsteller, Zuwendungsempfänger und Rechnungsempfänger müssen identisch sein.
  • Bitte nutzen Sie nachfolgende Dokumente:  Verwendungsnachweis und Belegliste zum Verwendungsnachweis