LEADER Vorpommersche Küste – Infothek
Hier finden Sie alle Informationen für eine erfolgreiche Antragstellung und Durchführung Ihres Projektes.



Rechtsgrundlagen
Die Strategie der lokalen Entwicklung – Diese Strategie (SLE) ist das von der Lokalen Aktionsgruppe “Vorpommersche Küste” erarbeitete Konzept, auf dem die Förderung durch LEADER im Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe basiert. Die Strategie definiert die Arbeitsweise, Handlungsfelder etc.
Sie können die Strategie hier herunterladen: SLE der LAG “Vorpommersche Küste”
Allgemeine Informationen zur LEADER-Förderung: Infoblatt LEADER
Fördervoraussetzung
Das Projekt wird im LEADER-Aktionsgebiet „Vorpommersche Küste“ umgesetzt (Amtsbereiche Landhagen, Lubmin, Am Peenestrom, Usedom Nord, Usedom Süd, Ostseebad Heringsdorf)
Termine
- Frist zur Einreichung der Projekte: 15.06.2022 – Unterlagen müssen im Original und vollständig auf der Geschäftsstelle vorliegen
- Termin der regionalen Auswahlentscheidung: voraussichtlich Juli/August 2022
- Ausführungszeitraum, einschließlich Abrechnung: voraussichtlich Mitte 2023
Beratungsstelle und Einreichungsadresse
Regionalmanagement LAG „Vorpommersche Küste“
c/o Landkreis Vorpommern-Greifswald
Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung
Besucheranschrift: 17389 Anklam, Mühlenstraße 18e
Postanschrift: 17464 Greifswald, Postfach 11 32
✆ 03834 8760 – 3120 oder – 3129
nele.hartleben@kreis-vg.de, henrik.frenz@kreis-vg.de
Ansprechpartnerinnen: Regionalmanagerin Nele Hartleben, Assistent Henrik Frenz
Bewilligungsstelle
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung
- Projektdatenblatt mit Anlagen – Projektdatenblatt LAG “Vorpommersche Küste”
- Vergleichsangebote für die einzelnen Kostenpositionen
- Ggf. Bauunterlagen und Genehmigungen
Es muss sich um ein eigenständiges Projekt handeln.
Finanzierung
- Fördersatz: bis zu 90 % der förderfähigen Kosten (Hinweis: Für Projektträger, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die Mehrwertsteuer nicht förderfähig)
- Die Zuwendung darf nicht mit weiteren Zuwendungen, die für denselben Zweck von öffentlichen Stellen bewilligt werden, kumuliert werden.
Antragsteller
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine)
- Natürliche Personen und Personengesellschaften (Privat-personen, Personengruppen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung (max. 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 2 Mio. €)
Publizität
- Im Rahmen der Projektförderung sind Sie zur Einhaltung der Auflagen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet.
- Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über die Förderung des Projekts veröffentlicht werden (z. B. Projektinhalte/-ziele).

Ziele
- Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und Behebung von Gebäudeleerständen,
- Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- Natur-, Umwelt- und Klimaschutz,
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- Belange der demografischen Entwicklung,
- Digitalisierung.
Handlungsfelder aus der Strategie für lokale Entwicklung
Im Strategiepapier der LEADER-Gruppe Vorpommersche Küste sind die nachstehend aufgeführten Handlungsfelder festgelegt:
- Daseinsvorsorge
- Regionale Wertschöpfung und Tourismus
- Natur und Kultur
Siehe hierzu Seite 6 in der Kurzfassung des Strategiepapiers: Ziele - Handlungsfelder - Verfahren 502,7 kB
Fördergegenstände
- Baumaßnahmen, einschließlich damit im Zusammenhang stehender Architekten- und Ingenieurleistungen,
- Anschaffungen, einschließlich der Lieferung und Errichtung oder Installation,
- Konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen,einschließlich Machbarkeitsstudien und Erhebungen,
- Durchführung von Veranstaltungen, einschließlich Moderation,
- Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware,
- Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken
Förderausschluss
- Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers,
- Personalleistungen, laufender Betrieb, Unterhaltung,
- Personal- und Sachleistungen zur Durchführung eines Regionalmanagements und Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- einzelbetriebliche Beratung,
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind sowie Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch,
- Kauf von Land und Tieren
- Sollzinsen
- Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
Zweckbindungsfrist
5 Jahre, soweit es nicht nach der Natur des jeweiligen Projektes ausgeschlossen ist


1. Projektidee einreichen
- Im Projektdatenblatt beschreiben Sie Ihre Projektidee zusammen mit den Projektzielen sowie einem Kosten- und Zeitplan.
- Alle Projektkosten müssen sachlich belegt werden, dafür sind 3 Angebote vorzulegen. Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, muss eine einheitliche Leistungsbeschreibung bei Einholung der Angebote zugrunde liegen.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ersetzt ein förmliches Vergabeverfahren die Kostenplausibilisierung.
Für Baumaßnahmen sind die Planungsunterlagen und die erforderlichen Genehmigungen einzureichen. - Projektauswahlkriterien: Zu Ihrer Information hier noch der Projektauswahlbogen
2. Projektauswahl
- Die Auswahl der Projekte erfolgt nach denen in der „Strategie für Lokale Entwicklung“ der LEADER LAG „Vorpommersche Küste“ festgelegten Projektauswahlkriterien.
- Die Projekte werden entsprechend der Punktzahl gereiht. Zur Förderung vorgeschlagen werden alle Projekte, die im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets finanziert werden können.
3. Bewilligung und Antrag
- Hat die LEADER LAG ein Projekt zur Förderung ausgewählt, wird der Antrag beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gestellt
- Die Unterlagen für das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern finden Sie unter nachfolgendem Link: LEADER-RL M-V – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) – Diese Unterlagen dürfen erst nach der Auswahl Ihres Projektes durch die LAG eingereicht werden!
- Die Zuwendung darf nicht mit weiteren Zuwendungen, die für denselben Zweck von öffentlichen Stellen bewilligt werden, kumuliert werden.
- Nach positiver Prüfung des Förderantrags erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Die darin genannten Auflagen, wie auch die Angaben im Förderantrag, sind verbindlich.
- Hinweis: Gefördert werden nur Projekte, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Als Beginn ist z. B. der Abschluss eines Kauf-/Werkvertrags oder eine Auftragsbestätigung zu werten.
4. Projektumsetzung
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen Sie mit der Projektumsetzung.
- Hinweis: Wenn Sie das Projekt anders als im Förderantrag angegeben umsetzen, dann sind jegliche Änderungen vor Umsetzung mit dem Regionalmanagement und der Bewilligungsbehörde abzustimmen. Eigenmächtige Abweichungen führen ggf. zum Förderausschluss.
- Die Kosten der Projektumsetzung sind von Ihnen vorzufinanzieren. Bitte heben Sie alle Originalrechnungen für den Auszahlungsantrag auf.
5. Auszahlung der Fördermittel
- Ansprechpartner zum Thema Auszahlung ist nach der Antragsgenehmigung das Stattliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Alle Ausgaben müssen mit Originalrechnungen belegt werden. Die Rechnungen müssen an den Projektträger adressiert sein. Grundsätzlich gilt: Antragsteller, Zuwendungsempfänger und Rechnungsempfänger müssen identisch sein.