Infothek

Hier finden Sie alle Informationen für eine erfolgreiche Antragstellung und Durchführung Ihres Projektes.

Strategie für Lokale Entwicklung

Diese Strategie (SLE)  ist das von der Lokalen Aktionsgruppe “Vorpommersche Küste” erarbeitete Konzept, auf dem die Förderung durch LEADER im Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe basiert. Die Strategie definiert die Arbeitsweise, Handlungsfelder etc.

Für Projekte mit Bewilligung ab 01. Januar 2024 verwenden Sie folgende Strategie: SLE 2023-2027

Für Projekte mit Bewilligung bis 31. Dezember 2023 verwenden Sie die folgende Strategie: SLE 2014-2020

 

 

Fördervoraussetzung

Grundvoraussetzungen:

    • das Projekt wird im LEADER-Aktionsgebiet „Vorpommersche Küste“ umgesetzt (Amtsbereiche Landhagen, Lubmin, Am Peenestrom, Usedom Nord, Usedom Süd, Ostseebad Heringsdorf)
    • das Projekt erfüllt die Ziele der SLE / entspricht den Zielen der SLE 
    • das Projekt erreicht in der Bewertung durch die LAG eine ausreichende Punktzahl
    • das Projekt erfüllt die Mindestanforderungen für Projekte
Termine
  1. Frist zur Einreichung der Projekte:  31. Juli 2024 – Unterlagen müssen im Original und vollständig auf der Geschäftsstelle vorliegen
  2. Termin der regionalen Auswahlentscheidung: voraussichtlich Oktober 2024
Beratungsstelle und Einreichungsadresse

Regionalmanagement LAG „Vorpommersche Küste“
c/o Landkreis Vorpommern-Greifswald
Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung
Besucheranschrift: 17389 Anklam, Mühlenstraße 18e
Postanschrift: 17464 Greifswald, Postfach 11 32
  03834 8760 – 3120
nele.hartleben@kreis-vg.de

Ansprechpartnerin: Regionalmanagerin Nele Hartleben

Bewilligungsbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde

Notwendige Unterlagen für die Einreichung einer Projektidee

Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt ein:

Wichtig: Es muss sich um ein eigenständiges Projekt handeln.

Finanzierung des Projektes

Bestandteile der Projektfinanzierung:

  • Eigenanteil des/der Projektträger*in – Anteil der Gesamtsumme, welcher durch den/die Projektträger*in getragen werden muss.
  • die Höhe der Zuwendung ergibt sich anhand des Projektinhaltes: – ein Fördersatz von 65% bis 100% ist möglich
  • Nationale Kofinanzierung – in der LEADER-Förderung müssen 20% der Zuwendung aus öffentlichen Mitteln erbracht werden. Diese können z.B. durch Landesmittel aus dem Budget der LAG oder von Gemeinden/Städten übernommen werden.

Hinweis: Für Projektträger, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die Mehrwertsteuer nicht förderfähig.

Die Zuwendung darf nicht mit weiteren Zuwendungen, die für denselben Zweck von öffentlichen Stellen bewilligt / kumuliert werden.

Antragsteller*innen
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine)
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, Personengruppen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung,…)
Publizität
  • Im Rahmen der Projektförderung sind Sie zur Einhaltung der Auflagen zur Information und der Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet.
  • Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über die Förderung des Projekts veröffentlicht werden (z. B. Projektinhalte/-ziele).

Weitere Informationen zu den Publizitätsvorschriften finden Sie unter LEADER-RL M-V – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

Was wird gefördert?

Handlungsfelder und Ziele der Strategie für Lokale Entwicklung

Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt den Zielen unserer Strategie für Lokale Entwicklung zuträglich sein muss und diesen nicht widersprechen darf.

In dem nachfolgenden Auszug aus der Strategie finden Sie die festgelegten Übergeordneten Ziele, Entwicklungsziele, Handlungsfelder und Handlungsfeldziele.

 

Fördergegenstände
  • Baumaßnahmen, einschließlich damit im Zusammenhang stehender Architekten- und Ingenieurleistungen,
  • Anschaffungen, einschließlich der Lieferung und Errichtung oder Installation,
  • Konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen, einschließlich Machbarkeitsstudien und Erhebungen,
  • Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware,
  • Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken
Förderausschluss
  • Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers
  • Personalleistungen, laufender Betrieb, Unterhaltung
  • Personal- und Sachleistungen zur Durchführung eines Regionalmanagements und Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • einzelbetriebliche Beratung
  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind sowie Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch
  • Kauf von Land und Tieren
  • Sollzinsen
  • Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
  • Ferienwohnungen
  • Förderung von Radwegen
Zweckbindungsfrist

5 Jahre, soweit es nicht nach der Natur des jeweiligen Projektes ausgeschlossen ist

Wie wird gefördert? – Das Antragsverfahren

1. Projektidee einreichen
  • Im Projektdatenblatt LAG Vorpommersche Küste 2025 beschreiben Sie Ihre Projektidee zusammen mit den Projektzielen sowie einem Kosten- und Zeitplan.
  • Alle Projektkosten müssen sachlich belegt werden, dafür sind drei Angebote vorzulegen. Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, muss eine einheitliche Leistungsbeschreibung bei Einholung der Angebote zugrunde liegen.
    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ersetzt ein förmliches Vergabeverfahren die Kostenplausibilisierung.
    Für Baumaßnahmen sind die Planungsunterlagen und die erforderlichen Genehmigungen einzureichen.
  • Projektauswahlkriterien: – die Projektauswahlkriterien finden Sie in der aktuellen Strategie für Lokale Entwicklung

Das Projektdatenblatt können Sie postalisch unter folgender Adresse einreichen:

Regionalmanagement LAG „Vorpommersche Küste“
z.H. Frau Nele Hartleben
c/o Landkreis Vorpommern-Greifswald
Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung
Postanschrift: 17464 Greifswald, Postfach 11 32

Bei Fragen erreichen Sie uns per Telefon oder per E-Mail:

Nele Hartleben (Regionalmanagerin)

  03834 8760 – 3120
nele.hartleben@kreis-vg.de

2. Projektauswahl
  • Die Auswahl der Projekte erfolgt nach denen in der Strategie für Lokale Entwicklung der LEADER LAG „Vorpommersche Küste“ festgelegten Projektauswahlkriterien.
  • Die Projekte werden entsprechend der Punktzahl gereiht. Der Bewilligungsbehörde werden alle Projekte vorgeschlagen, die die benötigte Mindestpunktzahl erreicht haben und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets finanziert werden können.
3. Bewilligung und Antrag
  • Hat die LEADER LAG ein Projekt zur Förderung ausgewählt, wird der Antrag beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gestellt
  • Die Unterlagen für das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern finden Sie unter nachfolgendem Link: LEADER-RL M-V – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) – Diese Unterlagen dürfen erst nach der Auswahl Ihres Projektes durch die LAG eingereicht werden!
  • Die Zuwendung darf nicht mit weiteren Zuwendungen, die für denselben Zweck von öffentlichen Stellen bewilligt werden, kumuliert werden.
  • Nach positiver Prüfung des Förderantrags erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Die darin genannten Auflagen, wie auch die Angaben im Förderantrag, sind verbindlich.
  • Hinweis: Gefördert werden nur Projekte, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Als Beginn ist z. B. der Abschluss eines Kauf-/Werkvertrags oder eine Auftragsbestätigung zu werten.
4. Projektumsetzung
  • Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen Sie mit der Projektumsetzung.
  • Hinweis: Wenn Sie das Projekt anders als im Förderantrag angegeben umsetzen, sind jegliche Änderungen vor Umsetzung mit dem Regionalmanagement und der Bewilligungsbehörde abzustimmen. Eigenmächtige Abweichungen führen ggf. zum Förderausschluss.
  • Die Kosten der Projektumsetzung sind von Ihnen vorzufinanzieren. Bitte heben Sie alle Originalrechnungen für den Auszahlungsantrag auf.

 

5. Auszahlung der Fördermittel
  • Ansprechpartner zum Thema Auszahlung ist nach der Antragsgenehmigung das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Alle Ausgaben müssen mit Originalrechnungen belegt werden. Die Rechnungen müssen an den/die Projektträger*in adressiert sein. Grundsätzlich gilt: Antragsteller*in, Zuwendungsempfänger*in und Rechnungsempfänger*in müssen identisch sein.