Gewusst wie! Informationen rund um Antragstellung und Förderung

Handlungsfelder und Ziele der Strategie für Lokale Entwicklung

Drei Strandrollstühle mit breiten gelben Rädern, blau-gestreiften Sitzen und orangefarbenen Schwimmhilfen als Armlehnen stehen nebeneinander in einem geschützten Innenbereich auf Holzfussboden. Foto: Kurverwaltung Seebad Lubmin

Daseinsvorsorge und Lebensqualität

  • Digitalisierung

  • Bildung

  • Grundversorgung

  • Sozialer Zusammenhalt und ehrenamtliches Engagement

  • Lebens- und Freizeitqualität

  • Belebung von Ortskernen

  • Kultur

Innenansicht einer kleinen Brauerei mit mehreren Edelstahl-Braukesseln und Gärtanks; auf einem der Kessel steht ein dekoratives Bierfass mit der Aufschrift „Wolgaster Bier“ und einem Bild des Rathauses von Wolgast; im Hintergrund sind weitere Gärtanks, Schläuche und eine Leiter zu sehen. Foto: Arne Koplin

Regionale Wertschöpfung

  • Tourismus
  • Besucherlenkung und -information
  • Regionale Produkte
  • Traditionelles Handwerk
  • Nachhaltigkeit und Bioökonomie in der Wirtschaft

Waldweg mit herbstlichem Laub bedeckt, daneben eine Informationstafel mit der Aufschrift „Naturlehrpfad Katzow“; im Hintergrund sind Bäume ohne Laub und eine Sitzbank sichtbar. Foto: Amt am Peenestrom

Natur- und Klimaschutz

  • Umweltbildung
  • Erhalt und Schutz von Lebensraum
  • Erneuerbare Energien und emissionsarme Mobilität

Wer darf einen Antrag auf Förderung stellen?

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine)
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, Personengruppen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung,…)

Was sind die Fördervoraussetzungen?

  • Das Projekt wird im LEADER-Aktionsgebiet „Vorpommersche Küste“ umgesetzt (Amtsbereiche Landhagen, Lubmin, Am Peenestrom, Usedom Nord, Usedom Süd, Ostseebad Heringsdorf)
  • Das Projekt erfüllt die Ziele der Strategie für lokale Entwicklung (SLE)
  • Das Projekt erreicht in der Bewertung durch die LAG eine ausreichende Punktzahl
  • Es handelt sich um ein eigenständiges Projekt
  • Der Zuwendungsbetrag liegt über 2.500 Euro
  • Das Projekt erfüllt die Mindestanforderungen für Projekte
Grafik auf gelbem Hintergrund mit drei Symbolen: links oben eine nachdenkliche Strichfigur mit Fragezeichen in der Gedankenblase, rechts eine schreibende Strichfigur mit leerer Gedankenblase, darunter ein Symbol mit Checkliste und Stift, das für Planung oder Aufgabenlisten steht.

Was wird gefördert?

Fördergegenstände

  • Baumaßnahmen, einschließlich damit im Zusammenhang stehender Architekten- und Ingenieurleistungen

  • Anschaffungen, einschließlich der Lieferung und Errichtung oder Installation

  • Konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen, einschließlich Machbarkeitsstudien und Erhebungen

  • Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware

  • Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken

Zweckbindungsfrist

5 Jahre, soweit es nicht nach der Natur des jeweiligen Projektes ausgeschlossen ist

Illustration von drei Personen, die gemeinsam Symbole wie ein Zahnrad, einen Laptop, ein Herz und eine Tasche tragen; umgeben von grafischen Elementen wie einem Leuchtturm, einem Rollstuhl, einem Segelboot, einem Wegweiser, Sport- und Umweltsymbolen sowie einer stilisierten Weglinie mit Fahrrad und Fussabdrücken – sinnbildlich für Zusammenarbeit, Teilhabe und ländliche Entwicklung.

Von der Förderung ausgeschlossen

  • Eigenleistungen der Zuwendungsempfänger

  • Der Erwerb von Flächen, Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

  • Der Erwerb von Tieren und einjährigen Pflanzen und deren Anpflanzung

  • Investitionen in Aufforstungen

  • Planungsleistungen, die nach Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch gesetzlich vorgeschrieben sind

  • Kauf oder Leasingkauf gebrauchter Maschinen und Anlagen

  • Radwege

Antragsverfahren

Illustration mit zwei Strichfiguren vor einem Hintergrund aus Sprechblasen mit Frage- und Ausrufezeichen; die linke Figur hat eine Idee (Glühbirne in Gedankenblase) und geht auf die rechte Figur zu, die ratlos mit einem Fragezeichen über dem Kopf dasteht – sinnbildlich für Wissensvermittlung oder Problemlösung.

2. Projektidee einreichen

  • Im Projektdatenblatt beschreiben Sie Ihre Projektidee zusammen mit den Projektzielen sowie einem Kosten- und Zeitplan.
  • Alle Projektkosten müssen sachlich belegt werden, dafür sind drei Angebote vorzulegen. Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, muss eine einheitliche Leistungsbeschreibung bei Einholung der Angebote zugrunde liegen.
    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ersetzt ein förmliches Vergabeverfahren die Kostenplausibilisierung.
  • Für Baumaßnahmen sind die Planungsunterlagen und die erforderlichen Genehmigungen einzureichen.

3. Projektvorstellung

  • Nach Sichtung der Projektideen durch das Regionalmanagement werden die Unterlagen der LAG zur Verfügung gestellt.
  • Alle Projektträger*innen, deren Vorhaben die Mindestkriterien (gemäß Strategie für lokale Entwicklung 2023-2027) erfüllen, erhalten die Möglichkeit, ihr Projekt persönlich der LAG vorzustellen.
Illustration auf gelbem Hintergrund mit mehreren Strichfiguren: oben links eine nachdenkliche Person, daneben eine Figur mit Zahnrädern um den Kopf, in der Mitte eine jubelnde Figur mit einer Glühbirne in der Gedankenblase; unten eine Gruppe von vier Personen an einem Konferenztisch, eine davon präsentiert an einem leeren Whiteboard – sinnbildlich für Ideenfindung, Kreativität und Teamarbeit.

4. Projektauswahl

  • Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die LAG nach den in der Strategie für lokale Entwicklung (SLE) der LAG “Vorpommersche Küste” festgelegten Projektauswahlkriterien. (PDF)
  • Die positiv bewerteten Projektideen werden in absteigender Punktereihenfolge in der Vorhabenliste der LAG aufgeführt. Diese Liste wird durch das Regionalmanagement jährlich bis zum 31. Oktober an die Bewilligungsbehörde und das zuständige Landesministerium gesendet.

5. Bewilligung und Antrag

  • Hat die LAG ein Projekt zur Förderung ausgewählt, reicht der/die Antragsteller*in einen digitalen Antrag beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern ein. Die Antragstellung erfolgt unter folgendem Link: Projektförderung – Regierungsportal M-V → unten auf der Seite „Direkt zur Antragstellung Projektförderung (IAP)“
  • Die Unterlagen für das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern finden Sie unter nachfolgendem Link: LEADER-RL M-V – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) → unten auf der Seite “LEADER”.
    Diese Unterlagen dürfen Sie nach der Auswahl Ihres Projektes durch die LAG einreichen!
  • Die Zuwendung darf nicht mit weiteren Zuwendungen, die für denselben Zweck von öffentlichen Stellen bewilligt werden, kumuliert werden.
  • Nach positiver Prüfung des Förderantrags erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Die darin genannten Auflagen, wie auch die Angaben im Förderantrag, sind verbindlich.
  • Hinweis: Gefördert werden nur Projekte, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Als Beginn ist z. B. der Abschluss eines Kauf-/Werkvertrags oder eine Auftragsbestätigung zu werten.
Illustration mit zentralem Zahnrad-Mechanismus, an dem mehrere Personen arbeiten, umgeben von Symbolen für Zusammenarbeit, Vertragsunterzeichnung, Landwirtschaft, Handwerk, Hygiene, Lebensmittel und Nachhaltigkeit – sinnbildlich für gemeinschaftliche Projektarbeit in ländlichen Räumen.

6. Projektumsetzung

  • Nach erfolgter Prüfung durch die Bewillungsbehörde stellt diese einen Zuwendungsbescheid aus und hinterlegt ihn in Ihrem Onlineportal.
  • Nachdem der Zuwendungsbescheid erstellt wurde, kann die Umsetzung des Vorhabens begonnen werden. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Beantragung und den gelten Vorgaben durch die Förderrichtlinie.
  • In Einzelfällen kann die Umsetzung des Projektes bereits vorzeitig begonnen werden. Für weitere Informationen hierzu kontaktieren Sie bitte das Regionalmanagement.
  • Hinweis: Wenn Sie das Projekt anders als im Förderantrag angegeben umsetzen, sind jegliche Änderungen vor Umsetzung mit dem Regionalmanagement und der Bewilligungsbehörde abzustimmen. Eigenmächtige Abweichungen führen ggf. zum Förderausschluss.
  • Die Kosten der Projektumsetzung müssen Sie vorfinanzieren. Bitte heben Sie alle Originalrechnungen für den Auszahlungsantrag auf.
Illustration auf gelbem Hintergrund mit Strichfiguren, die gemeinsam eine Treppe aus Bausteinen errichten; umgeben von Symbolen wie Zahnrädern, Werkzeugkasten, Bastelutensilien, Puzzle-Teilen und einem Zauberstab – sinnbildlich für kreative Teamarbeit, gemeinsames Bauen und Problemlösen.

7. Auszahlung der Fördermittel

  • Ansprechpartner zum Thema Auszahlung ist nach der Antragsgenehmigung das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Alle Ausgaben müssen mit Originalrechnungen belegt werden. Die Rechnungen müssen an den/die Projektträger*in adressiert sein. Grundsätzlich gilt: Antragsteller*in, Zuwendungsempfänger*in und Rechnungsempfänger*in müssen identisch sein.
Strichfigur pflückt Geldscheine von einem Baum, umgeben von stilisierten Euro-Münzstapeln und kleinen Pflänzchen – sinnbildlich für finanzielle Förderung, Wachstum oder Investitionen mit Erträgen.

Was auch noch wichtig ist

Notwendige Unterlagen für die Einreichung einer Projektidee

  • Projektdatenblatt einschließlich Datenschutzerklärung
    vollständig ausgefüllt mit allen notwendigen Unterschriften – bei Vereinen auf entsprechende Unterschriftenbefugnisse achten
  • Fotos / Skizzen / Planungsunterlagen
  • Kostenschätzung / Markterkundung
    Mindestens drei Kostenschätzungen, -berechnungen oder Vergleichsangebote, auf deren Grundlage die Ausgaben ermittelt wurden. Zur Bewertung der Plausibilität der Kosten einer Ingenieurplanung sind auch drei Angebote für die Leistungen, die in der Ingenieurplanung abgebildet sind und für deren teilweise Mitfinanzierung eine Auszahlung aus der Zuwendung begehrt wird, einzureichen.
  • Eigentumsnachweis / Nutzungsgenehmigung, z.B. Grundbucheintrag, Mietvertrag
  • erforderliche Genehmigungen, z.B. Bauvorbescheid, Baugenehmigung, Stellungnahme von Denkmal- / Naturschutz
  • Aktueller Auszug aus dem Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Beschluss des Entscheidungsgremiums, z.B. Vereinsbeschluss, Beschluss der Stadt-/Gemeindevertretung
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Datenschutzerklärung zur Projektidee, zum Download (PDF) auf der Internetseite der LAG verfügbar

Finanzierung des Projektes

  • Eigenanteil des/der Projektträger*in – Anteil der Gesamtsumme, welcher durch den/die Projektträger*in getragen werden muss.
  • die Höhe der Zuwendung ergibt sich anhand des Projektinhaltes: – ein Fördersatz von 65% bis 100% ist möglich
  • Nationale Kofinanzierung – in der LEADER-Förderung müssen 20% der Zuwendung aus öffentlichen Mitteln erbracht werden. Diese können z.B. durch Landesmittel aus dem Budget der LAG oder von Gemeinden/Städten übernommen werden.

Hinweis: Für Projektträger, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die Mehrwertsteuer nicht förderfähig.

Die Zuwendung darf nicht mit weiteren Zuwendungen, die für denselben Zweck von öffentlichen Stellen bewilligt / kumuliert werden.

Publizität

  • Im Rahmen der Projektförderung sind Sie zur Einhaltung der Auflagen zur Information und der Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet.
  • Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über die Förderung des Projekts veröffentlicht werden (z. B. Projektinhalte/-ziele).

Weitere Informationen zu den Publizitätsvorschriften:

Beratungsstelle und Einreichungsadresse

Regionalmanagement LAG „Vorpommersche Küste“
c/o Landkreis Vorpommern-Greifswald
Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung
Besucheranschrift: 17389 Anklam, Mühlenstraße 18e
Postanschrift: 17464 Greifswald, Postfach 11 32
Tel: 03834 8760 – 3120
Mail:

Ansprechpartnerin: Regionalmanagerin Stephanie Röber

Bewilligungsbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde