Gewusst wie! Informationen rund um Antragstellung und Förderung
Handlungsfelder und Ziele der Strategie für Lokale Entwicklung

Daseinsvorsorge und Lebensqualität

Regionale Wertschöpfung

Natur- und Klimaschutz
Wer darf einen Antrag auf Förderung stellen?
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine)
- Natürliche Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, Personengruppen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung,…)
Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Das Projekt wird im LEADER-Aktionsgebiet „Vorpommersche Küste“ umgesetzt (Amtsbereiche Landhagen, Lubmin, Am Peenestrom, Usedom Nord, Usedom Süd, Ostseebad Heringsdorf)
- Das Projekt erfüllt die Ziele der Strategie für lokale Entwicklung (SLE)
- Das Projekt erreicht in der Bewertung durch die LAG eine ausreichende Punktzahl
- Es handelt sich um ein eigenständiges Projekt
- Der Zuwendungsbetrag liegt über 2.500 Euro
- Das Projekt erfüllt die Mindestanforderungen für Projekte

Was wird gefördert?
Fördergegenstände
Zweckbindungsfrist
5 Jahre, soweit es nicht nach der Natur des jeweiligen Projektes ausgeschlossen ist

Von der Förderung ausgeschlossen
Antragsverfahren
1. Beratungstermin vereinbaren
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Regionalmanagement für eine erste Projektberatung:
Stephanie Röber (Regionalmanagerin)
Tel.: 03834 8760-3120
Mail:

2. Projektidee einreichen
- Im Projektdatenblatt beschreiben Sie Ihre Projektidee zusammen mit den Projektzielen sowie einem Kosten- und Zeitplan.
- Alle Projektkosten müssen sachlich belegt werden, dafür sind drei Angebote vorzulegen. Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, muss eine einheitliche Leistungsbeschreibung bei Einholung der Angebote zugrunde liegen.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ersetzt ein förmliches Vergabeverfahren die Kostenplausibilisierung. - Für Baumaßnahmen sind die Planungsunterlagen und die erforderlichen Genehmigungen einzureichen.
3. Projektvorstellung
- Nach Sichtung der Projektideen durch das Regionalmanagement werden die Unterlagen der LAG zur Verfügung gestellt.
- Alle Projektträger*innen, deren Vorhaben die Mindestkriterien (gemäß Strategie für lokale Entwicklung 2023-2027) erfüllen, erhalten die Möglichkeit, ihr Projekt persönlich der LAG vorzustellen.

4. Projektauswahl
- Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die LAG nach den in der Strategie für lokale Entwicklung (SLE) der LAG “Vorpommersche Küste” festgelegten Projektauswahlkriterien. (PDF)
- Die positiv bewerteten Projektideen werden in absteigender Punktereihenfolge in der Vorhabenliste der LAG aufgeführt. Diese Liste wird durch das Regionalmanagement jährlich bis zum 31. Oktober an die Bewilligungsbehörde und das zuständige Landesministerium gesendet.
5. Bewilligung und Antrag
- Hat die LAG ein Projekt zur Förderung ausgewählt, reicht der/die Antragsteller*in einen digitalen Antrag beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern ein. Die Antragstellung erfolgt unter folgendem Link: Projektförderung – Regierungsportal M-V → unten auf der Seite „Direkt zur Antragstellung Projektförderung (IAP)“
- Die Unterlagen für das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern finden Sie unter nachfolgendem Link: LEADER-RL M-V – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) → unten auf der Seite “LEADER”.
Diese Unterlagen dürfen Sie nach der Auswahl Ihres Projektes durch die LAG einreichen! - Die Zuwendung darf nicht mit weiteren Zuwendungen, die für denselben Zweck von öffentlichen Stellen bewilligt werden, kumuliert werden.
- Nach positiver Prüfung des Förderantrags erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Die darin genannten Auflagen, wie auch die Angaben im Förderantrag, sind verbindlich.
- Hinweis: Gefördert werden nur Projekte, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Als Beginn ist z. B. der Abschluss eines Kauf-/Werkvertrags oder eine Auftragsbestätigung zu werten.

6. Projektumsetzung
- Nach erfolgter Prüfung durch die Bewillungsbehörde stellt diese einen Zuwendungsbescheid aus und hinterlegt ihn in Ihrem Onlineportal.
- Nachdem der Zuwendungsbescheid erstellt wurde, kann die Umsetzung des Vorhabens begonnen werden. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Beantragung und den gelten Vorgaben durch die Förderrichtlinie.
- In Einzelfällen kann die Umsetzung des Projektes bereits vorzeitig begonnen werden. Für weitere Informationen hierzu kontaktieren Sie bitte das Regionalmanagement.
- Hinweis: Wenn Sie das Projekt anders als im Förderantrag angegeben umsetzen, sind jegliche Änderungen vor Umsetzung mit dem Regionalmanagement und der Bewilligungsbehörde abzustimmen. Eigenmächtige Abweichungen führen ggf. zum Förderausschluss.
- Die Kosten der Projektumsetzung müssen Sie vorfinanzieren. Bitte heben Sie alle Originalrechnungen für den Auszahlungsantrag auf.

7. Auszahlung der Fördermittel
- Ansprechpartner zum Thema Auszahlung ist nach der Antragsgenehmigung das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Alle Ausgaben müssen mit Originalrechnungen belegt werden. Die Rechnungen müssen an den/die Projektträger*in adressiert sein. Grundsätzlich gilt: Antragsteller*in, Zuwendungsempfänger*in und Rechnungsempfänger*in müssen identisch sein.

Was auch noch wichtig ist
Notwendige Unterlagen für die Einreichung einer Projektidee
- Projektdatenblatt einschließlich Datenschutzerklärung
vollständig ausgefüllt mit allen notwendigen Unterschriften – bei Vereinen auf entsprechende Unterschriftenbefugnisse achten - Fotos / Skizzen / Planungsunterlagen
- Kostenschätzung / Markterkundung
Mindestens drei Kostenschätzungen, -berechnungen oder Vergleichsangebote, auf deren Grundlage die Ausgaben ermittelt wurden. Zur Bewertung der Plausibilität der Kosten einer Ingenieurplanung sind auch drei Angebote für die Leistungen, die in der Ingenieurplanung abgebildet sind und für deren teilweise Mitfinanzierung eine Auszahlung aus der Zuwendung begehrt wird, einzureichen. - Eigentumsnachweis / Nutzungsgenehmigung, z.B. Grundbucheintrag, Mietvertrag
- erforderliche Genehmigungen, z.B. Bauvorbescheid, Baugenehmigung, Stellungnahme von Denkmal- / Naturschutz
- Aktueller Auszug aus dem Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister (nicht älter als 3 Monate)
- Beschluss des Entscheidungsgremiums, z.B. Vereinsbeschluss, Beschluss der Stadt-/Gemeindevertretung
- Kooperationsvereinbarungen
- Datenschutzerklärung zur Projektidee, zum Download (PDF) auf der Internetseite der LAG verfügbar
Finanzierung des Projektes
- Eigenanteil des/der Projektträger*in – Anteil der Gesamtsumme, welcher durch den/die Projektträger*in getragen werden muss.
- die Höhe der Zuwendung ergibt sich anhand des Projektinhaltes: – ein Fördersatz von 65% bis 100% ist möglich
- Nationale Kofinanzierung – in der LEADER-Förderung müssen 20% der Zuwendung aus öffentlichen Mitteln erbracht werden. Diese können z.B. durch Landesmittel aus dem Budget der LAG oder von Gemeinden/Städten übernommen werden.
Hinweis: Für Projektträger, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die Mehrwertsteuer nicht förderfähig.
Die Zuwendung darf nicht mit weiteren Zuwendungen, die für denselben Zweck von öffentlichen Stellen bewilligt / kumuliert werden.
Publizität
- Im Rahmen der Projektförderung sind Sie zur Einhaltung der Auflagen zur Information und der Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet.
- Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über die Förderung des Projekts veröffentlicht werden (z. B. Projektinhalte/-ziele).
Weitere Informationen zu den Publizitätsvorschriften:
Beratungsstelle und Einreichungsadresse
Regionalmanagement LAG „Vorpommersche Küste“
c/o Landkreis Vorpommern-Greifswald
Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung
Besucheranschrift: 17389 Anklam, Mühlenstraße 18e
Postanschrift: 17464 Greifswald, Postfach 11 32
Tel: 03834 8760 – 3120
Mail:
Ansprechpartnerin: Regionalmanagerin Stephanie Röber
Bewilligungsbehörde
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde


