LAG ,,Vorpommersche Küste” fasste  folgenden Beschluss:

In die Strategie für Lokale Entwicklung der LAG Vorpommersche Küste wird mit sofortiger Wirkung folgender Passus aufgenommen:

Rettungsschirm ,,Corona”

Kann die Zweckbindung eines LEADER-Vorhabens, bedingt durch die Auswirkungen der Covid 19 – Pandemie, innerhalb der im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist nicht sichergestellt werden,

kann, zeitlich begrenzt, die Zweckbindung aufgehoben werden. Die LAG muss für das Einzelvorhaben einen entsprechenden Beschluss fassen. Die Aufhebung der Zweckbindung darf den Zeitraum von 2 Jahren nicht überschreiten. Die im Zuwendungsbescheid festgelegte Zweckbindungsfrist wird um den Zeitraum verlängert, für den die Zweckbindung aufgehoben wurde.